Schulverein der Freien Waldorfschule Neumünster e. V. (Schulverein)

Der Schulverein gestaltet die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Freien Waldorfschule Neumünster und vertritt die Schule rechtlich. Aus Zuschüssen des Landes (ca. 80 %) und Elternbeiträgen (ca. 20 %) werden Betriebs- und Personalkosten sowie die Mietkosten der Schulgebäude finanziert, welche im Auftrag des Fördervereins errichtet wurden.
Der Schulverein ist der rechtliche Arbeitgeber aller an der Schule Beschäftigten.
Die Organe und Gremien gemäß § 5 bzw. § 9 der Satzung des Schulvereins werden nachfolgend im Einzelnen vorgestellt.

Organe des Schulvereins gemäß § 5 der Satzung des Schulvereins

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schulvereins. Ihr obliegt - neben der Wahl und Entlastung des Vorstands - insbesondere die Beschlussfassung über den Jahresetat, die Beiträge und den Rechnungsbericht. Mit den Haushaltsbeschlüssen sind wichtige Entscheidungen verbunden, die sowohl die Kostenseite des Unterrichtsangebots betreffen, als auch Auswirkungen auf z.B. die Höhe der Schulbeiträge und Lehrergehälter haben. Neben der Jahreshauptversammlung können Mitgliederversammlungen anlassbezogen einberufen werden.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Schulvereins.

Ihm obliegt die Vertretung und Umsetzung der Rechte und Pflichten des Vereins. Der Vorstand des Schulvereins beruft die Mitgliederversammlung ein, stellt deren Tagesordnung auf, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und verwaltet das Vereinsvermögen und den Schulhaushalt. Dies betrifft vor allem auch den großen Bereich der Personalkosten.



Der Vorstand des Schulvereins wird von einem hauptamtlichen Geschäftsführer unterstützt.

Der Vorstand des Schulvereins, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird, besteht aus drei Elternvertretern und drei Mitgliedern des Kollegiums. Er arbeitet eng mit der Schulleitung und dem Vorstand des Fördervereins zusammen.

 

Der Konferenz des Kollegiums obliegen die pädagogischen Aufgaben des Schulbetriebes in selbständiger Entscheidung und Verantwortung.

Der Konferenz des Kollegiums gehören alle pädagogischen Mitarbeiter (pädagogisches Gesamtkollegium: Lehrer und pädagogische Schülerstubenbetreuung) an.

Die Konferenz des Kollegiums unterteilt sich in folgende Konferenzgruppen:

  • technische Konferenz: pädagogisches Gesamtkollegium
  • Unterstufen- und Mittelstufenkonferenz: Klassen- und Fachlehrer der Unter- und Mittelstufe, pädagogische Schülerstubenbetreuung
  • Oberstufenkonferenz: Klassenbetreuer und Fachlehrer der Oberstufe
  • Klassenkonferenzen: Klassen- und Fachlehrer der jeweiligen Klasse.

Die Konferenz des Kollegiums wählt folgende Gremien:

Schulleitung:
Die Schulleitung nimmt die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben des pädagogischen Schulbetriebs, wie auch Personalangelegenheiten im pädagogischen Bereich wahr. Bei der Umsetzung organisatorischer Beschlüsse wird die Schulleitung von der Geschäftsführung des Schulvereins unterstützt. In Personalangelegenheiten wird die Schulleitung vom Personalkreis unterstützt. Die Schulleitung arbeitet eng mit dem Vorstand des Schulvereins und dem Vorstand des Fördervereins zusammen.

Personalkreis:
Der Personalkreis ist Ansprechpartner für sämtliche Personalangelegenheiten der pädagogischen Mitarbeiter der Schule. Er bereitet die Stellenausschreibungen für die pädagogischen Mitarbeiter vor und führt Bewerbungsgespräche durch.
Bei Personalangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung berät der Personalkreis die Schulleitung. Diese trifft in Abstimmung mit der Konferenz des Kollegiums anstehende Entscheidungen.

Gremien des Schulvereins gemäß § 9 der Satzung des Schulvereins

Der Elternrat setzt sich zusammen aus den in den Klassen gewählten Klassenelternvertreter. Die Mitgliedschaft der Klassenelternvertreter im Schul- bzw. Förderverein ist erwünscht jedoch keine Voraussetzung. Der Elternrat fördert die Zusammenarbeit der Elternschaft der Schule. Im Elternrat werden alle klassenübergreifenden Schulfragen besprochen. Die Elternratsmitglieder sind dafür zuständig, Fragen, Kritik oder Anregungen aus der jeweiligen Klassenelternschaft in den Elternrat und ggf. an die Konferenz des Kollegiums oder an die Vorstände des Schul- bzw. des Fördervereins heran zu tragen und umgekehrt Informationen aus der Schulgemeinschaft und den Gremien der Schule an die Klassenelternschaft weiterzugeben.

Auf Einladung nimmt die Geschäftsführung des Schul- bzw. Fördervereins oder Delegierte aus dem Vorstand des Schul- bzw. Fördervereins oder aus der Konferenz des Kollegiums zum Informationsaustausch an der Elternratssitzung teil.

Der Schlichtungsausschuss des Schulvereins hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Eltern, Mitarbeitern, Lehrern, volljährigen Schülern und sonstigen Mitgliedern zu schlichten und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Der Schlichtungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Schulvereins, einem Lehrer, einem Elternvertreter, einem externen Teilnehmer (z. B. ehemalige Schüler, Eltern oder Mitarbeiter). Der Schlichtungskreis wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Schülerrat setzt sich zusammen aus den jeweils in den Klassen der Oberstufe (9.–12. Klasse) gewählten Schülervertreter.

Der Schülerrat fördert die Zusammenarbeit der Schülerschaft und vertritt deren Interessen gegenüber der Konferenz des Kollegiums oder den Vorständen des Schul- bzw. des Fördervereins

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Vortrag zu Schulsozialarbeit