Staatliche Schulabschlüsse
An der Freien Waldorfschule Neumünster können Schüler auf Antrag ab der 10. Klasse den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA/früher Hauptschulabschluss) erwerben.
Das eigentliche Ziel der zwölf Schuljahre stellt aber der Mittlere Schulabschluss (MSA/ früher Realschulabschluss) dar, also deutlich später als an einer staatlichen Schule. Der Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass durch den späteren Termin am Ende der zwölfjährigen Schulzeit auch Schüler, die sich in bestimmten Leistungsbereichen etwas langsamer entwickeln, eine bessere Chance auf einen (guten) Abschluss haben.
Das Abitur und die Fachhochschulreife können im Rahmen der 12-jährigen Waldorfschulzeit nicht erworben werden. Deshalb bieten alle Waldorfschulen ein zusätzliches 13. Schuljahr an, in dem alle Schüler, die das Abitur anstreben und über eine entsprechende Mindestqualifikation im MSA verfügen, gezielt auf die entsprechenden Prüfungen vorbereitet werden. Die Waldorfschule Neumünster führt diese 13. Klasse in Kooperation mit zwei anderen schleswig-holsteinischen Waldorfschulen, Kaltenkirchen und Itzehoe, durch, was sich aus mehreren Gründen bewährt hat: Die Kooperation erlaubt ein breiteres Lehrangebot für die Abiturvorbereitungen, als dies einer einzelnen Schule möglich wäre. Die Zusammenarbeit mit neuen Schüler- und Lehrerpersönlichkeiten bringt neue Anregungen und Impulse.
Eine Auswertung der letzten Schuljahre hat ergeben, dass knapp 85% aller Schüler am Ende der 12. Klasse den Mittleren Schulabschluss bestehen. Etwa die Hälfte unserer Schüler geht nach bestandenem MSA (früher Realschulabschluss) ins 13. Schuljahr und die allermeisten absolvieren dort erfolgreich die Abiturprüfungen.
Früher wurde auch die Fachhochschulreife als Abschlussziel an den Waldorfschulen in Schleswig-Holstein angeboten. Seit einer Gesetzesnovellierung im Rahmen der Anpassung an die zentralen Abschlüsse ist dieser Weg nur noch indirekt an Waldorfschulen möglich. Bei einem Nichtbestehen des Abiturs kann die Fachhochschulreife unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien zuerkannt werden. Eine Abiturprüfung kann bei Nichtbestehen im Folgejahr einmal wiederholt werden.
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