Anmeldeverfahren zur Einschulung in die 1. Klasse

Sofern Ihrerseits Interesse besteht oder Sie bereits den Entschluss gefasst haben, im kommenden Sommer Ihr Kind zur Einschulung in die 1. Klasse an unserer Schule anzumelden, senden Sie bitte möglichst noch vor Jahresende das Anmeldeformular1.

per Post an:
Freie Waldorfschule Neumünster
Roschdohler Weg 144
24536 Neumünster

oder per Fax an:
04231 9526699


oder per E-Mail an
info@waldorf-neumuenster.de

Sie erhalten umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die Anmeldung ist unverbindlich, es entstehen Ihnen dadurch keine Verpflichtungen.

Die Anmeldung zur Einschulung Ihres Kindes an unserer Schule entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Ihr Kind auch an der örtlichen Grundschule vorzustellen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Anfang Januar des Einschulungsjahres erhalten Sie eine Übersicht der im I. Quartal (Januar bis März) anberaumten Termine zum weiteren Anmeldeverfahren:

  • Elternseminar
    Eine Voraussetzung für eine gut gelingende Schulzeit ist eine enge und vertrauensvolle  Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Die Grundlage dafür wollen wir in diesem  Elternseminar legen und das pädagogische Konzept der Schule sowie dessen Umsetzung vorstellen. Das Elternseminar beginnt freitagabends und wird an dem folgenden Samstag fortgesetzt.
  • Gruppenaufnahmeverfahren
    Im Gruppenaufnahmeverfahren erhalten wir einen ersten Eindruck u.a. von den motorischen Fähigkeiten der Kinder aber auch über ihr Verhalten in einer Gruppe.
    Hierfür lassen wir die zukünftigen Erstklässler einige Reigen und rhythmische Spiele in Abwesenheit der Eltern durchführen.
  • Einzelaufnahmegespräch
    Die Teilnahme beider Elternteile an dem Gespräch würden wir sehr begrüßen. Inhalt des Gesprächs, bei der das Kind zeitweise anwesend ist, ist die bisherige Biographie des Kindes bzw. der Familie.
    In der Zeit in der das Gespräch mit den Eltern ohne Beisein des Kindes weitergeführt wird, erhält das Kind eine eigene Aufgabe im benachbarten Raum.
    Zum Abschluss des Einzelaufnahmegesprächs werden wir mit dem Kind gemeinsam eine kleinere Aufgabe durchführen, dies z.T. auch in Abwesenheit der Eltern.

Insbesondere bei sogenannten Kann-Kindern2 bedarf die Beurteilung der Schulreife einer eingehenden Untersuchung, da eine zu frühe Einschulung schädlich sein kann.

Zur Feststellung des Entwicklungsstands der motorischen und sozialen Kompetenzen ist z.B. der Zahnwechsel ein Kriterium. Mit der Ausbildung der bleibenden Zähne ist eine besonders wichtige Phase der kindlichen Entwicklung abgeschlossen: der Aufbau des Körpers und seiner Organe. Nun werden innere Entwicklungskräfte frei, die als Lernkräfte genutzt werden können.

Nach Beendigung der Aufnahmetermine entscheidet die Konferenz des Kollegiums über die Aufnahme des Kindes an der Schule.

Die Entscheidung wird Ihnen zum Ende des I. Quartals mit den entsprechenden Unterlagen schriftlich mitgeteilt.

Termine zum Anmeldeverfahren versäumt?

Falls Sie sich nach Ablauf des I. Quartals entschließen sollten, Ihr Kind für die Einschulung im kommenden Sommer an unserer Schule anzumelden, schicken Sie uns bitte ebenfalls den Aufnahmebogen  - wie oben beschrieben - zu, wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den weiteren Ablauf informieren.


1 Anmeldeformular: Als Download oder auf Anfrage beim Sekretariat (Frau Willert, 04321 95266-0, Mo. - Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Fax: 04321 95266-99, E-Mail)

2 Kann-Kind: In der Regel werden  in Schleswig-Holstein alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden sind. Daneben gibt es die so genannten Kann-Kinder, die von den Eltern eingeschult werden können, wenn sie bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden.

Nächste Termine


Vortrag zu Schulsozialarbeit