Gremien der Schulgemeinschaft

>> Der Elternrat

Der Elternrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei Elternvertretern jeder Klasse, die von der Klassenelternschaft gewählt werden, und zwei Vertretern des Kollegiums. Die ständige Vertretung des Kollegiums im Elternrat soll eine reibungslose Kommunikation zwischen Eltern und Kollegium sicherstellen.

Im Elternrat werden alle klassenübergreifenden Schulfragen besprochen. Die Elternratsmitglieder sind dafür zuständig, Fragen, Kritik oder Anregungen aus der jeweiligen Klassenelternschaft in den Elternrat und ggf. ans Lehrerkollegium heran zu tragen und umgekehrt Informationen aus der Schulgemeinschaft und den Gremien der Schule an die Klassenelternschaft weiterzugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, für die Integration insbesondere neuer Eltern in die Schulgemeinschaft Sorge zu tragen. Der Elternrat ist über Delegationen sowohl an Fragen der Schulleitung wie auch am Landeselternrat der schleswig-holsteinischen Waldorfschulen beiteiligt.

>> Der Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss der Schule ist formal beim Schulverein angesiedelt und besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt werden. Wenn ein Konflikt zwischen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (z.B. zwischen Eltern und einem Mitglied des Kollegiums) trotz persönlicher Gespräche und eventuell auch trotz des Einschaltens der Rezeption nicht zu lösen ist, kann der Schlichtungsausschuss angerufen werden mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Jede am Konflikt beteiligte Partei kann einen Beisitzer ihres Vertrauens in den Schlichtungsausschuss entsenden. Schlichtungsausschüsse gibt es auch auf Landes- und Bundesebene.

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