Unsere erste Brückenklasse

[if] Die Brückenklasse enstand dieses Jahr nach den Sommerferien erstmalig aufgrund der Notwendigkeit, dass die gesetzlichen Grundlagen geändert wurden. Nach dem neuen Gesetz ist jedes Kind, das bis zum 30. Juni das Alter von sechs Jahren erreicht, schulpflichtig. Die Brückenklasse wurde errrichtet für Kinder, die noch nicht die Schulreife erreicht haben, jedoch nicht ein weiteres Jahr im Kindergarten verbringen dürfen.

In der Brückenklasse gibt es keinen "schulischen Unterricht", die Kinder werden pädagogisch begleitet und an das eigentliche Schulleben herangeführt. Ein kleine Klasse bietet hierfür den pädagogischen Rahmen. Soziale Kompetenzen sollen gestärkt, fein- und grobmotorische  Fähigkeiten entwickelt und sprachlich Kompetenzen verbessert werden. Die Annäherung an das schulische Leben geschieht durch viel Bewegung, Entwicklung künstlerischer und handwerklicher Fähigkeiten, alles nach Möglichkeit in der freien Natur und den jahreszeitlichen Abläufen angepasst.

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