Eine Waldorfschule muss doch zum Teil von den Eltern finanziert werden - wie ist das mit den Elternbeiträgen?

Eine Waldorfschule in Schleswig-Holstein bekommt für jeden Schüler aus dem Landeshaushalt 80 Prozent dessen, was das Land für einen entsprechenden Schüler an einer staatlichen Schule aufwenden müsste. Die restlichen Mittel - und das sind aufgrund des breiteren und spezielleren Unterrichtsangebots einer Waldorfschule mehr als die rein rechnerischen 20 Prozent! - müssen auf andere Weise aufgebracht werden.

Zum einen kommt dieses Geld dadurch zusammen, dass - man kann und muss das so offen sagen - Waldorfschulen ihre Lehrer schlechter bezahlen, als dies an staatlichen Schulen der Fall ist. Zum anderen müssen die Eltern der Schule einen spürbaren Schulbeitrag aufbringen. Die rechtliche Lage zwingt die Waldorfschulen sogar dazu, dies zu tun. Jede Waldorfschule ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent der bezuschussten Betriebskosten aus Elternbeiträgen zu finanzieren (tatsächlich ist das noch ein wenig komplizierter, aber das würde hier zu weit führen).

Unsere Schulgeldordnung wurde durch die Eltern der Schule erarbeitet. Die soziale Ausgewogenheit in Hinsicht auf die finanzielle Belastung der Familien war hierfür die Grundlage. Zur Berechnung des Schulgeldes sollten Sie die Nettoeinkünfte Ihres Haushaltes zu Grunde legen. Hiervon werden für das erste Schulkind 6,3%, für das zweite 4,2%, für das dritte 2,1% als Schulgeldbeitrag errechnet. Das Kindergeld zählt in diesem Fall nicht zu Ihren Einkünften. Besucht eines Ihrer Kinder den Kindergarten, so erhalten Sie eine entsprechende Ermäßigung. Dies bedeutet bei einem monatlichen Netto-Einkommen von Euro 2.000,- einen regulären Schulgeldbeitrag von Euro 126,- für das 1. Schulkind oder Euro 84,- für das 2. Schulkind.

Ist es Ihnen nicht möglich, das Schulgeld in der regulären Höhe zu bezahlen, so gibt es die Möglichkeit der Beitragsermäßigung.

Ihr Kind kann wegen des Schulgeldes unsere Schule nicht besuchen? Das kann nicht sein! Selbstverständlich benötigen wir dringend die finanziellen Beiträge der Elternhäuser. Ohne diese könnte die Waldorfschule Neumünster ihren Betrieb nicht aufrechterhalten. Es ist einer unserer Grundsätze, keinem Kind wegen finanzieller Hindernisse den Besuch unserer Schule zu versagen. Wir bemühen uns, die richtigen finanziellen Lösungen zu finden. Der Schulgeldbeitrag ist bei der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.

Bei Fragen zum Schulgeldbeitrag können Sie gerne anrufen bzw. einen Termin vereinbaren.

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